Immobilienbewertung

Unsere Leistungen

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke – für Privatpersonen, Unternehmen, Banken und Gerichte. Wählen Sie Ihren Anlass, um mehr zu erfahren.

Gutachten nach Anlass

  • Erbschaft und Schenkung

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG), Bewertung für Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlass.

  • Trennung und Scheidung

    Bewertung für den Zugewinnausgleich, die Übernahme der gemeinsamen Immobilie oder als Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Einigung.

  • Beleihungswert

    Unabhängige Wertermittlung als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung durch Banken und Sparkassen.

  • Gerichtsgutachten

    Gutachten für Amts- und Landgerichte, insbesondere in Zwangs- und Teilungsversteigerungen sowie in Betreuungs- und Nachlasssachen.

  • Kauf und Verkauf

    Unabhängige Wertfeststellung als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen, Übertragungen in der Familie und Vermögensauseinandersetzungen.

Alle Leistungen auf einen Blick

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Gutachten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Erbschaft oder Scheidung
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) gegenüber dem Finanzamt
  • Beleihungswertermittlungen für Banken
  • Wertfeststellung bei An- und Verkäufen
  • Schiedsgutachten für außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen
  • Gerichtsgutachten für Amtsgerichte in Zwangsversteigerungsverfahren
  • Verkehrswertermittlung in Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten
  • Bewertung wertbeeinflussender Rechte und Belastungen wie Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht oder Überbau

Rechte und Belastungen

Viele Grundstücke sind mit Rechten Dritter belastet oder profitieren selbst von Rechten an Nachbargrundstücken. Ein lebenslanges Wohnungsrecht, ein Nießbrauch, ein Erbbaurecht, ein Wegerecht oder ein Überbau können den Wert einer Immobilie erheblich mindern oder erhöhen. Wir bewerten solche Rechte und Belastungen eigenständig oder als Teil eines Verkehrswertgutachtens und machen ihren Einfluss transparent.

Wie wir den Wert ermitteln

Grundlage jeder Bewertung ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Objekt wenden wir das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren an, häufig auch mehrere Verfahren zur gegenseitigen Plausibilisierung. Wir stützen uns auf die Daten der Gutachterausschüsse, auf vergleichbare Verkäufe und auf eine sorgfältige Besichtigung vor Ort.

Kontakt

Sprechen Sie uns an

Gerne besprechen wir Ihr Anliegen persönlich und klären, welche Art von Gutachten Sie benötigen.

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