Leistungen

Beleihungswertermittlung für Banken

Unabhängige Wertermittlung als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung durch Banken und Sparkassen.

Banken und Sparkassen benötigen für die Finanzierung einer Immobilie einen Wert, der nicht nur heute, sondern über die gesamte Laufzeit eines Darlehens trägt. Diesen Beleihungswert ermitteln wir für Kreditinstitute als unabhängige Sachverständige.

Was den Beleihungswert ausmacht

Anders als der Verkehrswert bildet der Beleihungswert keine Momentaufnahme des Marktes ab. Er ergibt sich nach § 16 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes aus einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit. Berücksichtigt werden nur die langfristigen, nachhaltigen Merkmale der Immobilie, die normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie derzeitige und mögliche andere Nutzungen. Spekulative Elemente bleiben außen vor, und der Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen.

Unabhängigkeit

Die Wertermittlung, die der Beleihungswertfestsetzung zugrunde liegt, muss nach § 16 Abs. 1 PfandBG von einem Gutachter vorgenommen werden, der von der Kreditentscheidung unabhängig ist und über die notwendige Berufserfahrung und Fachkenntnis verfügt. Als externe Sachverständige sind wir weder an der Kreditvergabe noch am Verkauf der Immobilie beteiligt.

Erfahrung im Bankenumfeld

Sigrid Vogt verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Volks- und Raiffeisenbanken. Wir kennen die Anforderungen, die Kreditinstitute an Aufbau, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation eines Gutachtens stellen, und richten uns nach den Vorgaben des jeweiligen Instituts.

Für Darlehensnehmer

Wenn Sie als Privatperson oder Unternehmen eine Finanzierung planen, sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrer Bank. Viele Institute beauftragen Gutachten selbst oder legen fest, welche Anforderungen ein von Ihnen beauftragtes Gutachten erfüllen muss.

TODO: Fachlich prüfen; ergänzen, nach welchen Standards Beleihungswertgutachten erstellt werden (z. B. Beleihungswertermittlungsverordnung, institutseigene Vorgaben) und für welche Objektarten.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind in der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne und Baubeschreibung sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung. Bei Eigentumswohnungen kommen die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

Welche Unterlagen für Ihren Fall tatsächlich nötig sind und was noch fehlt, besprechen wir vor Auftragserteilung gemeinsam.

Worin unterscheiden sich Beleihungswert und Verkehrswert?

Der Verkehrswert (Marktwert) bildet den Preis ab, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Beleihungswert ist eine vorsichtige, auf Dauer angelegte Größe: Er berücksichtigt nur die langfristigen, nachhaltigen Merkmale der Immobilie und darf den Marktwert nicht übersteigen (§ 16 Abs. 2 PfandBG).

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Kontakt

Sprechen Sie uns an

Gerne besprechen wir Ihr Anliegen persönlich und klären, welche Art von Gutachten Sie benötigen.

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