Banken und Sparkassen benötigen für die Finanzierung einer Immobilie einen Wert, der nicht nur heute, sondern über die gesamte Laufzeit eines Darlehens trägt. Diesen Beleihungswert ermitteln wir für Kreditinstitute als unabhängige Sachverständige.
Was den Beleihungswert ausmacht
Anders als der Verkehrswert bildet der Beleihungswert keine Momentaufnahme des Marktes ab. Er ergibt sich nach § 16 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes aus einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit. Berücksichtigt werden nur die langfristigen, nachhaltigen Merkmale der Immobilie, die normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie derzeitige und mögliche andere Nutzungen. Spekulative Elemente bleiben außen vor, und der Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen.
Unabhängigkeit
Die Wertermittlung, die der Beleihungswertfestsetzung zugrunde liegt, muss nach § 16 Abs. 1 PfandBG von einem Gutachter vorgenommen werden, der von der Kreditentscheidung unabhängig ist und über die notwendige Berufserfahrung und Fachkenntnis verfügt. Als externe Sachverständige sind wir weder an der Kreditvergabe noch am Verkauf der Immobilie beteiligt.
Erfahrung im Bankenumfeld
Sigrid Vogt verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Volks- und Raiffeisenbanken. Wir kennen die Anforderungen, die Kreditinstitute an Aufbau, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation eines Gutachtens stellen, und richten uns nach den Vorgaben des jeweiligen Instituts.
Für Darlehensnehmer
Wenn Sie als Privatperson oder Unternehmen eine Finanzierung planen, sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrer Bank. Viele Institute beauftragen Gutachten selbst oder legen fest, welche Anforderungen ein von Ihnen beauftragtes Gutachten erfüllen muss.
TODO: Fachlich prüfen; ergänzen, nach welchen Standards Beleihungswertgutachten erstellt werden (z. B. Beleihungswertermittlungsverordnung, institutseigene Vorgaben) und für welche Objektarten.