Honorar und Ablauf
Transparente Kosten von Anfang an: Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Angebot, auf Wunsch zum Festpreis.
Individuelle Vereinbarung
Die Kosten eines Gutachtens richten sich vor allem nach der Art der Immobilie und nach dem Zeitaufwand für Ortsbesichtigung und Ausarbeitung. Daneben spielen der Zweck des Gutachtens und die bereits vorliegenden Unterlagen eine Rolle. Ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietverhältnissen erfordert mehr Aufwand als eine vermietungsfreie Eigentumswohnung, ein rückwirkender Stichtag mehr als eine Bewertung zum heutigen Tag.
Vor der Beauftragung erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Festpreis, sodass Sie die Kosten von Anfang an sicher kalkulieren können.
TODO: Entscheiden, ob Richtwerte oder Preisbeispiele genannt werden sollen; Hinweis ergänzen, ob die Preise zuzüglich Umsatzsteuer und Nebenkosten (z. B. Grundbuchauszüge, Fahrtkosten) gelten.
Aufträge von Gerichten
Für Aufträge als Gerichtssachverständige wird nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) vergütet.
Ablauf einer Beauftragung
- Anfrage: Sie schildern uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular, um welche Immobilie es geht und wofür Sie das Gutachten benötigen.
- Klärung und Angebot: Wir besprechen Zweck, Stichtag und vorhandene Unterlagen und senden Ihnen ein Angebot.
- Auftrag und Unterlagen: Nach Ihrer Auftragserteilung stellen wir gemeinsam die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Ortsbesichtigung: Wir besichtigen die Immobilie zu einem abgestimmten Termin.
- Ausarbeitung: Wir werten Unterlagen und Marktdaten aus und ermitteln den Wert nach den Verfahren der ImmoWertV.
- Gutachten: Sie erhalten das schriftliche Gutachten. Fragen dazu beantworten wir selbstverständlich auch nach der Übergabe.
TODO: Ablauf fachlich bestätigen (z. B. Form der Auftragserteilung, Anzahl der Ausfertigungen, Zahlungsmodalitäten).
Häufige Fragen
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten richten sich vor allem nach der Art der Immobilie und nach dem Zeitaufwand für Ortsbesichtigung und Ausarbeitung. Daneben spielen der Zweck des Gutachtens und die bereits vorhandenen Unterlagen eine Rolle.
Nach einem kurzen Gespräch über Ihr Anliegen erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Festpreis.
Wie werden Gutachten für Gerichte vergütet?
Beauftragt uns ein Gericht, richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Abgerechnet wird dann mit dem Gericht, eine eigene Honorarvereinbarung ist nicht erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind in der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne und Baubeschreibung sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung. Bei Eigentumswohnungen kommen die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.
Welche Unterlagen für Ihren Fall tatsächlich nötig sind und was noch fehlt, besprechen wir vor Auftragserteilung gemeinsam.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Das hängt von der Immobilie, von den vorliegenden Unterlagen und vom Besichtigungstermin ab. Einen realistischen Zeitrahmen nennen wir Ihnen zusammen mit dem Angebot. TODO: typische Bearbeitungsdauer ergänzen.
Ist eine Ortsbesichtigung erforderlich?
Ja. Für ein Verkehrswertgutachten besichtigen wir die Immobilie in der Regel von außen und von innen. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und gegebenenfalls mit den übrigen Beteiligten ab.
Angebot anfordern
Gerne besprechen wir Ihr Anliegen persönlich und klären, welche Art von Gutachten Sie benötigen.
Anfrage stellen- Koblenz+49 261 29 35 211
- München / Grünwald+49 89 242 950 65
- Mobil+49 176 76 79 27 67
- E-Mailsachverstaendige@sigrid-vogt.de