Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, braucht fast immer einen belastbaren Wert: für das Finanzamt, für die Einigung unter Miterben oder für die Berechnung eines Pflichtteils. Wir ermitteln den Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB, also den Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Nachweis nach § 198 BewG
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie in einem typisierten Verfahren. Dieses Verfahren arbeitet mit pauschalen Ansätzen und kann die Besonderheiten eines einzelnen Objekts nur eingeschränkt abbilden, etwa einen Sanierungsstau, Bauschäden, eine ungünstige Lage oder belastende Rechte.
Liegt der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn nach § 198 BewG nachweisen. Als Nachweis kann nach § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig das Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer Person dienen, die als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert ist. Grundlage der Bewertung sind die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Maßgeblich ist der Wert am Bewertungsstichtag. Bei einer Erbschaft ist das in der Regel der Todestag, bei einer Schenkung der Tag ihrer Ausführung. Ein Gutachten kann deshalb auch rückwirkend auf einen zurückliegenden Stichtag erstellt werden.
Pflichtteil und Erbengemeinschaft
Auch zivilrechtlich kommt es auf den Verkehrswert an. Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. In einer Erbengemeinschaft schafft ein neutrales Gutachten eine gemeinsame Grundlage, wenn eine Miterbin oder ein Miterbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte.
Auf Wunsch aller Beteiligten erstellen wir das Gutachten als Schiedsgutachten. Die Beteiligten vereinbaren dann vorab, das Ergebnis als verbindlich anzuerkennen, was eine gerichtliche Auseinandersetzung oft vermeidet.
Rechte und Belastungen
Häufig ist eine geerbte oder geschenkte Immobilie nicht frei von Rechten Dritter. Ein vorbehaltener Nießbrauch, ein Wohnungsrecht, ein Erbbaurecht oder ein Überbau verändern den Wert erheblich. Wir bewerten solche wertbeeinflussenden Rechte und Belastungen nachvollziehbar und weisen ihren Einfluss im Gutachten gesondert aus.
Gut zu wissen
Ob sich ein Gutachten für die Steuer lohnt, hängt vom Abstand zwischen dem Wert des Finanzamts und dem tatsächlichen Verkehrswert ab. Diese Frage klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Steuer- oder Rechtsberatung erbringen wir nicht.
TODO: Fachlich prüfen und ggf. um eigene Erfahrungen ergänzen (z. B. typische Fälle, Hinweise zu Fristen beim Finanzamt).